EnEV 2013 (veröffentlicht 18.11.2013) gültig ab 01.05.2014
wesentliche Neuerungen im Überblick
- Verschärfung der Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des derzeit zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs
- und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle (dem sogenannten zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten dem U-Wert)
- Öl- und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen ab 2015 außer Betrieb genommen werden. (Ausnahmen für NT- & BW-Kessel und für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer)
- Oberste Geschossdecken, die nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein.
- Der Energieausweis ist vom Verkäufer und Vermieter bereits zur Besichtigung vorzulegen.
- Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen in der Immobilienanzeige genannt werden.
- Neuer Bandtacho mit den Effizienzklassen A+ bis H und Bezug auf den durchschnittlichen Endenergiebedarf des Gebäudes
- Absenkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,4 und ab 2016 auf 1,8
- Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen