Die regenerative Baupflicht

Das erneuerbare Energien Wärmegesetz gilt bundesweit ab dem 01. Januar 2009 und verpflichtet alle Bauherren im Bereich des Neubaus und auch auf Länderebene in der Sanierung (bis jetzt nur in Baden-Württemberg seit 01.01.2008 mit dem EWärmeG) einen Anteil der benötigten Energie zur Beheizung des Hauses bzw. zur Erzeugung von Warmwasser mit regenerativen Energien zu erzeugen. Es gilt für alle Gebäude ab 50m²!

Ziel und Zweck des EEWärmeG: