Ab dem 01. Juli 2008 muss für Wohngebäude bis zum Baujahr 1965 ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Leasing zugänglich gemacht werden. Für alle später errichteten Wohngebäude ab dem 01. Januar 2009.

Der Begriff Wohngebäude wird in den Landesbauordnungen gebraucht. Dies sind solche Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.
Definition Nichtwohngebäude

Wohngebäude sind in der Regel: