Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert?

Muster aus EnEV 2007

Der Energieausweis ist ein einheitliches Gütesiegel und informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes.
Das Ergebnis der Untersuchung wird in einem übersichtlichen und leicht verständlichen Label dargestellt und ist seit dem 01.10.2007 bei jeder Erstellung, Verkauf oder Vermietung von Wohnungen und Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben.
Weiterhin enthält er Vorschläge und Hinweise zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen.

Dabei stützt sich der "bedarfsorientierte" Energieausweis auf normierte Bedingungen für Klima & Nutzer und betrachet detailliert das vorhandene Gebäude mit genauer Erfassung der Anlagentechnik.

Der "verbrauchsorientierte" Energieausweis setzt durch das Baujahr des Gebäudes & der Heizanlage typische Kennwerte ein und rechnet dabei mit den Wetterdaten des jeweiligen Standortes der 3 vorangegangenen Abrechnungszeiträume.

Eigentümer dürfen nur bis zum 30. September 2008 frei zwischen den beiden Ausweisarten wählen.
Ab 1. Oktober 2008 ist der Energiebedarfsausweis für alle Neubauten mit weniger als 5 Wohneinheiten vorgeschrieben.

Weiterhin sind folgende Ausstellergruppen berechtigt, Energieausweise für Wohngebäude auszustellen :