Ab dem 01. Juli 2009 muss für Nichtwohngebäude ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Leasing zugänglich gemacht werden.
In Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen über 1000qm ist der Energieausweis auszustellen und sichtbar aufzuhängen.

Soweit die "Nichtwohnnutzung" sich nach der Art der Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung nicht wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet, wird das Gebäude auch als Wohngebäude behandelt, dies gilt auch wenn sich bei der Mischnutzung (Wohnung /Gewerbe) der gerwerbliche Anteil weitgehend unterordnet (bis ca. 10% der Fläche). Typische Fälle solcher "wohnähnlichen" Nutzungen sind :